Widersprüchliche Beschlüsse des Stadtrates zum Riebeckplatz

Widersprüchliche Beschlüsse des Stadtrates zum Riebeckplatz
von 1. Oktober 2018

Demnach ist durch den Käufer bei geplanten Bauvorhaben eine bauliche Höhe von rund 60 Metern einzuhalten – eine spezielle Verpflichtung, die der Stadtrat per Beschluss auch in den notariellen Kaufverträgen verankerte. Zudem verpflichtete er den Käufer zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

In seiner Sitzung am 26. September 2018 hat der Stadtrat nunmehr die Erstellung eines Rahmenplanes für den Riebeckplatz beschlossen, der unter anderem die Bebauung mit einer Gesamthöhe von rund 80 Metern vorsieht. Der Käufer der Grundstücke auf dem Riebeckplatz hat daraufhin erklärt, einer Änderung des städtebaulichen Hochpunktes auf 80 Meter nicht zuzustimmen. Dies führe zu einem Wechsel von Beton- auf Stahlbauweise. Erhebliche Mehrkosten wären die Folge, auch bei den Mieten, die in der Stadt Halle (Saale) nicht erzielbar seien. Die notariellen Kaufverträge wären damit nicht mehr mit dem vereinbarten Inhalt vollziehbar und müsste rückabgewickelt werden.

„Die Diskrepanz in den Beschlussfassungen beeinträchtigt nicht nur das Ansehen der Stadt als verlässlicher Partner bei komplexen Investitionsvorhaben. Aus der aktuellen Beschlusslage ergibt sich auch ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Stadt“, sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand. Denn den Grund für eine Rückabwicklung durch den Käufer würde die Stadt Halle (Saale) aufgrund der Beschlussfassung selbst liefern. Oberbürgermeister Wiegand hatte in der Stadtratssitzung am 26. September 2018 zudem erläutert, dass mit dem 14-seitigen, vom Stadtrat bereits beschlossenen Leitbild zum gesamten Riebeckplatz bereits ein Rahmenplan vorliegt. So beschreibt das Leitbild unter anderem auch die verkauften Grundstücksflächen. Eine Vorplanung liege damit bereits vor. Darüber hinaus hatte der Investor zugesagt, die Fläche gemeinsam mit Vertretern des Stadtrates im Rahmen eines Beirates zu entwickeln und ein Konzept zu erstellen.

„Der Beschluss des Stadtrates ist nachteilig, so dass ich Widerspruch einlegen muss. Andernfalls würde ich mich selbst schadenersatzpflichtig machen“, sagt Oberbürgermeister Wiegand und ergänzt: „Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Stadtrat keine Entwicklung des Riebeckplatzes vor der Kommunalwahl einleiten möchte.“

Stadt Halle (Saale)