Wiegand-Referentin unterliegt vor Gericht

von 22. Dezember 2011

Das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale) hat am Donnerstag eine Klage der ehemaligen Referentin des halleschen Innendezernenten Bernd Wiegand, Sabine Ernst, abgewiesen. Bereits im ersten Verfahren war die frühere MZ-Mitarbeiterin gescheitert.

Ernst hatte auf Weiterbeschäftigung in der Stadtverwaltung geklagt. Sie war nach Auffassung der Stadtverwaltung nur als Schwangerschaftsvertretung von Ulrike Rohne-Rehagel eingestellt und Ende August 2010 vertragsgemäß entlassen worden. Ernst sah es anders und klagte auf Wiedereinstellung. So sei ihr die mündliche Zusicherung auf eine unbefristete Stelle gegeben worden. Der schriftliche Arbeitsvertrag sah jedoch nur eine Befristung vor.

Auch Wiegand hatte sich immer wieder für Ernst stark gemacht. Den Beigeordneten stünde zu, sich die persönlichen Referenten selbst auszusuchen. Das Vertrauensverhältnis zu seiner früheren Referentin sei nicht gegeben. Rohne-Rehagel arbeitet inzwischen in anderen Bereichen der Verwaltung.

“Wir werten das Urteil in Ruhe aus”, sagt Ernsts Rechtsanwalt Thomas Waldapfel. Doch auch nach der jetzigen Entscheidung könnte der Streit weitergehen. Grund könnte ein Formfehler des Gerichts sein, wonach die Öffentlichkeit der Sitzung nicht hergestellt wurde. “Die verfassungsrechtlich garantierte Herstellung der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung war offensichtlich nicht gegeben”, so Waldapfel. Dies sei ein Rechtsverstoß.