Wildes Leben, wildes Recht und wildes Plakatieren

von 18. Februar 2009

Kann denn hier bei uns jeder kleben was und wo er will?
Wenn es um das Anbringen von Plakaten geht war dies bis voriges Jahr zumindest möglich. Trotz bestehendem Plakatklebeverbotparagraphen, den es seit 2007 gibt, hat jeder kleine Verein oder Bürgerinitiative seine Plakate in halleschen Straßen und Häuser veröffentlicht. Wild natürlich und ohne zu fragen. Engagierte Bürgerinnen und Bürger haben sich das Recht einfach genommen, ihre Meinungen und Informationen, unabhängig und frei kundzutun. Nun ist es vorbei mit dieser Anarchie. Die Stadt verfolgt die „Klebeterroristen“ strafrechtlich. Eine Möglichkeit weniger sich unabhängig zu informieren und seine Meinung zu äußern. Auch die Kunstwerke der Streetartkünstler werden demnächst den langen Arm des Gesetztes zu spüren bekommen. Ihre Kunstwerke zählen auch dazu. Wo bleibt da eigentlich die Möglichkeit einer Subkultur in unsere Stadt? Wie kann sie sich unter solchen Bedingungen entfalten und entwickeln? Meinen es unsere Stadträte eigentlich ernst, wenn es darum geht „Vielfalt tut gut!“ zu fördern?

Die BürgerInnen der Stadt wurden nicht gefragt, als es darum ging, eine Gefahrenabwehrverordnung zu beschließen. Es scheint so, dass auch die Stadträte nicht fragen, wenn sie etwas machen. Auch nicht ihre Rechtsexperten, denn im Gesetzestext fehlt eine eindeutige Definition darüber, was ein Plakat ist. Wie soll etwas sanktioniert werden, wenn es doch nicht definiert ist? Das wilde Leben findet eben überall statt. Ob in der Regierung oder im subkulturellem Milieu.

In unserer Gesprächsrunde am Donnerstag wollen wir folgenden Fragen nachgehen.

Was ist ein Plakat nach dieser Verordnung? Wer kontrolliert und sanktioniert das Verbot?
Wer entscheidet über das Plakatieren? Wer bestimmt die Preise?
Beschneidet der § 12 der Gefahrenabwehrverordnung unserer Grundrechte?
Was ist mit den kleinen soziokulturellen Einrichtungen? Wie können diese für ihre Veranstaltungen werben, ohne Geld auszugeben? Wie werden diese gefördert von der Stadt?
Was ist mit dem Privateigentum? Warum kann der Eigentümer nicht selber entscheiden, ob und mit was sein Eigentum beklebt werden soll?

Dazu haben wir eingeladen:
Stefan vom LaBim. Das LaBim, Reilstraße 78 und das VL in der Ludwigstraße haben sich zu einer Initiative gegen die Gefahrenabwehrverordnung zusammengetan.
Auch Vertreter aus dem Stadtrat und von Stroer sind eingeladen.