Wirtschaftsverband lehnt Vergabegesetz ab

von 31. Januar 2012

Der Streit um das geplante Vergabegesetz in Sachsen-Anhalt geht in eine neue Runde. Diesmal kritisiert der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt das Vorhaben. Der Entwurf beinhaltete eine Reihe vergabefremder Aspekte, die im Vergaberecht den Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot zu Lasten der öffentlichen Haushalte verfälschen und den Mittelstand benachteiligen, heißt es in einer Erklärung. Zur Einhaltung der Kriterien seien mehr Kontrollen und Prüfungen nötig, die die öffentlichen Haushalte weiter belasten würden. Die fachgerechte Prüfung hinsichtlich der tariflichen Beurteilung sei fraglich.

„Es besteht die Gefahr, dass zahlreiche Bieter aufgrund der bürokratischen und kostenmäßigen Belastungen u. a. durch Regelungen zur Tariftreue nicht mehr wie bisher an öffentlichen Ausschreibungsverfahren teilnehmen können“, so der Verband. Nicht vorhandene Tariftreue sei außerdem kein Indiz dafür, dass nicht tarifgebundene Unternehmen ihren Mitarbeitern keine Entgelte in angemessener Höhe zahlen. „Im Gegenteil gibt es genügend Unternehmen, die sogar Entgelte zahlen, die über den geregelten Tarifverträgen liegen. Haustarife oder einzelvertragliche Regelungen sind Tarife, die sich an den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Unternehmens orientieren. Insofern kann auch bei derartigen Regelungen von Tariftreue ausgegangen werden. Wir raten dringend dazu, zur Kenntnis zu nehmen, dass mehr als zwei Drittel aller Unternehmen und aller Beschäftigten Sachsen‐Anhalts keinem Flächentarifvertrag unterliegen, aber sehr wohl betriebliche Tarife anwenden“, heißt es. Der Verband befürchtet zudem, dass für Unternehmensneuansiedelungen der Wirtschaftsstandort Sachsen‐Anhalt gegenüber anderen Bundesländern an Attraktivität verliert. „Aber gerade Unternehmensansiedelungen werden dringend benötigt, denn nur hierüber kann eine nennenswerte Zahl neuer Arbeitsplätze geschaffen werden.“

Die CDU-Landtagsfraktion hat die Kritik des allgemeinen Arbeitgeberverbandes als schwer nachvollziehbar zurückgewiesen. Zwar sei das Verfahren in der durchgeführten Eile sicherlich zu optimieren, aber der jetzige Entwurf orientiere sich im Wesentlichen an den Wünschen nach einem praktikablen Vergabegesetz. „Mindestlöhne, Lohnuntergrenzen und soziale Standards sind weitgehend aus dem aktuellen Gesetzentwurf verbannt worden. Dem hat auch der Koalitionspartner in den Verhandlungen zugestimmt. Jetzt werden wir in ein geordnetes Anhörungsverfahren eintreten, bei dem alle Seiten ihren Standpunkt deutlich machen können“, so der wirtschaftspolitische Sprecher Ulrich Thomas.