Wissenschaftsministerium zu unambitioniert beim Ausbau der unbefristeten Beschäftigung

von 26. Juni 2020

Ein erklärtes Ziel des Zukunftsvertrages war und ist es, den Anteil der unbefristeten Beschäftigung an den Hochschulen zu erhöhen. Damit sollen Studium und Lehre vor Ort gestärkt werden. Mit dem heute veröffentlichten Papier verpflichtet sich Sachsen-Anhalt, den Anteil der auf Dauer angestellten wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten von etwa 42 % im Jahr 2018 auf etwa 45 % in Zukunft zu erhöhen. „Blickt man nur ein weiteres Jahr zurück, auf das Jahr 2017, wird diese Verpflichtung zu einem Minusgeschäft. Damals waren bereits 46 % dieser Gruppe unbefristet beschäftigt. Die jetzt angestrebte Steigerung ist also mehr als unambitioniert“, sagte heute Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt in einer ersten Reaktion. Für Planbarkeit, Konstanz und Qualität im Studium bräuchten die Hochschulen deutlich höhere Quoten.

In der Verpflichtungserklärung des Landes wird außerdem dargestellt, dass es seit 2005 einen deutlichen Anstieg der Studierendenzahlen um über 3.000 auf jetzt knapp 53.000 junge Menschen gegeben hat. Auch in den Erhalt dieser gestiegenen Studienkapazitäten sollen entsprechend einige Mittel aus dem Bundesprogramm fließen. Hier übt die GEW ebenfalls Kritik: „Unsere Hochschulen sind nach wie vor massiv unterfinanziert, wir brauchen einen weiteren und dauerhaften Ausbau der Grundfinanzierung. Für die zukünftige Versorgung des Landes mit genügend Lehrkräften, Ärzt*innen und akademischen Fachkräften muss das Land jetzt investieren und die Bundesmittel mit wirklich zusätzlichen Programmen integrieren“, erklärte Gerth weiter. Ein reiner Erhalt des Status Quo werde den zukünftigen Anforderungen an eine gutes Bildungssystem und den derzeit Beschäftigten in ihrem Anspruch auf gute und verlässliche Arbeitsbedingungen nicht gerecht. Die anstehenden Gespräche mit den Hochschulen müssten daher noch deutliche Verbesserungen bringen. Vor diesem Hintergrund halte die GEW auch alle Überlegungen zu „Corona-Abgaben“ der Hochschulen für völlig fehl am Platze.

Hinweis: Die Verpflichtungserklärungen der Länder finden sich unter

https://www.gwk-bonn.de/themen/foerderung-von-hochschulen/hochschulpakt-zukunftsvertrag/zukunftsvertrag/