Wochentags in Uniform, am Wochenende ins Taxi

von 1. November 2016

Nach der Nebentätigkeitsverordnung können Beamte wöchentlich bis zu acht Stunden Nebentätigkeiten ausüben. Unter den anzeigepflichtigen Jobs sind unter anderem: Hausmeister, Taxifahrer und Pizzaboten, Ernährungsberater sowie die Tätigkeit als Piercer.

Uwe Petermann, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, sagt: „Unsere Polizisten sind zu schlecht bezahlt. Einige sind gezwungen, nebenbei Geld zu verdienen, um sich über Wasser zu halten.“ Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) bemerkt dazu spöttisch: „Wenn ich immer die Gewerkschaften höre, dass alle Polizisten unter Stress zusammenbrechen, bin ich doch beeindruckt, was manch einer da noch nebenbei macht.“

Jetzt will Stahlknecht schärfere Regeln für den Erwerb von Nebentätigen einführen. Der Deutschen Presse Agentur sagte er: „Wenn jemand eine Nebentätigkeit übernehmen will, die ihn in eine wirtschaftliche Abhängigkeit oder in einen Interessenkonflikt bringen könnte, würde ich das untersagen.“ Momentan müssen Polizeibeamte ihre Nebentätigkeiten lediglich anmelden, aber nicht abschließend genehmigen lassen.

Eigentlich ist dies kein Problem: Von circa 5.800 Polizeibeamten haben rund 200 eine Nebentätigkeit. Davon sind rund 10 Prozent im Ruhestand bzw. in der Freistellungsphase oder haben nach der Erhebung die Nebentätigkeit bereits beendet. Weitere 15 Prozent arbeiten im sportlichen Bereich als Trainer oder in gesellschaftlichen Bereichen wie zum Beispiel als ehrenamtliche Bürgermeister. Hier wird wohl ein Problem herbeigeredet, was wohl keins ist. Über die grundgesetzwidrige Besoldung spricht der Innenminister Holger Stahlknecht nicht – dies toleriert er.

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