Wünsch: „Rechtsmedizin für funktionierende Strafverfolgung unverzichtbar“

von 13. Februar 2013

Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung mache sich vor diesem Hintergrund im Bund für Gebührenerhöhungen stark. Die Rechtsmedizinischen Institute in Halle und Magdeburg sind Teil der Universitätskliniken und gehören damit zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft. Die Strafverfolgungsbehörden nutzen sie als Dienstleister. Im Gespräch mit Professor Dr. Rüdiger Lessig, Direktor der rechtsmedizinischen Institute in Halle und Magdeburg, sagte Wünsch, das Justizministerium setze sich nicht nur auf Bundesebene für höhere Gebühren ein, sondern prüfe auch eine Länderinitiative, um eine wichtige Aufgabe der Institute im Opferschutz bzw. der Opferhilfe finanziell untersetzen zu können. Denn die Institute sind zugleich Opferschutzambulanz und damit wichtiger Anlaufpunkt für Opfer häuslicher Gewalt oder von Sexualdelikten. Die Erstattung hier entstehender Kosten für die Untersuchung und Begutachtung von Gewaltopfern, die nicht von den Strafverfolgungsbehörden beauftragt wurden, ist bisher nicht gesichert.

In ihrer Funktion als Opferambulanzen stehen die Institute Gewaltopfern kostenfrei offen. Ziel ist, fachgerecht und gerichtsverwertbar Beweise zu sichern, auch ohne dass vorher Strafanzeige erstattet wurde. Wünsch: „Diesen Weg offen zu halten ist wichtig, denn gerade Opfer häuslicher Gewalt entscheiden sich oft erst nach Tagen oder Wochen, Anzeige zu erstatten. Dann können Beweise in der Regel aber nicht mehr rechtsmedizinisch gesichert werden.“

Im Rahmen von Ermittlungsverfahren führen die rechtsmedizinischen Institute unter anderem Obduktionen durch. Im Jahr 2012 wurden laut Lessig in Halle 368 und in Magdeburg 350 Obduktionen im Auftrag der Staatsanwaltschaften vorgenommen. Die Gebühren, die dafür aus dem Justizhaushalt an die Institute überwiesen werden, richten sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz des Bundes. Wünsch sagte, im Bundestag werde derzeit eine Gebührenerhöhung vorbereitet, die zu einem Aufwuchs um voraussichtlich 15 bis 20 Prozent führen werde. Das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz sehe eine Steigerung der Sachverständigenentschädigungen nach dem JVEG vor. „Das wird die Finanzierungslücke der rechtsmedizinischen Institute verkleinern.“