Zensus 2021: Bestandslistenlieferung für Wohnungsunternehmen

von 30. Januar 2020

Gewerblich tätige Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen sind in der Haupterhebung des Zensus 2021 für ihre Wohnungen und Gebäude mit Wohnraum auskunftspflichtig. Die Unternehmen werden im Februar 2020 schriftlich aufgefordert, ihre Bestandslisten elektronisch zu übermitteln. Diese Liste umfasst alle Gebäudeanschriften, an denen sie Wohnraum verwalten oder besitzen.

Anhand der Bestandsliste kann das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt erkennen, ob und für welche Objekte wohnungswirtschaftliche Unternehmen in der Haupterhebung 2021 auskunftspflichtig sind.

Mit dem Zensus 2021 steht in Deutschland turnusgemäß die nächste Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung an. Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner hat Deutschland, wie leben und arbeiten die Menschen? Der Zensus gibt Antworten darauf. Er ist maßgebend für finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen und liefert die Grundlage für viele rechtliche, auf der Bevölkerungszahl basierende Fragen.

Weitere Informationen zum Thema Zensus 2021 finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.