Zimmer: Beherbergungsverbot ist zu überprüfen

von 15. Oktober 2020

„Der Urlaub in Deutschland birgt unter Einhaltung der Pandemievorschriften kein besonderes Gefährdungspotential. Das Hotel- und Beherbergungsgewerbe hat in den zurückliegenden Monaten bewiesen, dass sie die Kontakt- und Hygieneregeln einhalten. Viele Häuser haben erheblich investiert, um den Corona-Regeln gerecht zu werden. Das Beherbergungsverbot ist deswegen zu überprüfen. Allein im Juli wurden deutschlandweit 45 Millionen Übernachtungen gebucht. Seitdem gibt es keine Hinweise darauf, dass Reisen durch Deutschland nennenswert zu einem Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben“, so Zimmer.

Dieser verweist auf die angespannte finanzielle Situation der gesamten Branche. Zahlreiche Klein- und Familienbetriebe stünden inzwischen vor dem Aus.