“Zur Rose” vor dem Aus?

von 29. November 2010

Die Versandapotheke “Zur Rose” aus Halle (Saale) könnte vor dem Aus stehen. Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Naumburg. Die Richter haben die Erlaubnis zum Betrieb einer Versandhandelsapotheke aufgehoben. Allerdings kann der Versandhändler vorerst weitermachen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und eine Revision möglich ist.

Die erteilte Versandhandelserlaubnis sei rechtswidrig, weil sie mit dem geltenden Apothekenrecht nicht vereinbar sei, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Das Apothekengesetz knüpfe die Befugnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke an eine personengebundene Erlaubnis. Der Apotheker sei zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung verpflichtet. Durch die Bindung der pharmazeutischen Tätigkeit an die Verantwortlichkeit des besonders ausgebildeten Apothekenleiters, solle ein hohes fachliches Niveau gewährleistet und einer Kommerzialisierung des Arzneimittelvertriebs entgegengewirkt werden.

Das sah man bei “Zur Rose” nicht gegeben. Marketing und Abrechnung seien auf ein externes Unternehmen ausgelagert worden. Bis auf die pharmazeutische Endkontrolle der zu versendenden Arzneimittel, die Auslösung des Versands der Arzneimittel und die Beratung sowie Information bei Abgabe der Arzneimittel sowie bei Reklamationen im Rahmen einer Call-Center-Tätigkeit seien zudem sämtliche Tätigkeiten und Leistungen einer Versandapotheke aus der Hand gegeben und auf dieses Unternehmen übertragen worden. Bei einer solchen Konstruktion könne nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Apotheker die Versandhandelsapotheke in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht selbständig und eigenverantwortlich leite.

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