Zusätzliche finanzielle Mittel für Frauenhäuser bereitgestellt

von 9. April 2020

Damit die Frauenhäuser im Land Sachsen-Anhalt auch in diesen Zeiten ein sicherer Zufluchtsort für alle von häuslicher Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern sein können, muss die Möglichkeit bestehen, schnell und unbürokratische neue Schutzplätze zu schaffen.

Aus diesem Grund hat Justiz- und Gleichstellungsministerin Anne-Marie Keding mit Schreiben vom heutigen Tag den Trägern der Frauenhäusern des Landes Sachsen-Anhalt mitgeteilt, dass für jeden zusätzlichen Schutzplatz monatlich bis zu 2.250,00Euro für Miet- und Sachkosten beantragt werden können.

Für diese Plätze müssen die Träger keine Eigenmittel aufbringen. Mit diesen Plätzen kann auch gewährleistet werden, dass für Infizierte mit dem Sars-CoV-2-Erreger und Verdachtsfälle sowie Risikogruppen eine getrennte Unterbringung möglich ist.

Hinsichtlich des Personaleinsatzes wird den Trägern vorübergehend auch gestattet, von dem sonst vorgegebenen Personalschlüssel abzuweichen sowie Personal mit anderen als den sonst vorgeschriebenen Qualifikationen einzusetzen.