Zweiwohnungssteuer in Halle auf dem Prüfstand

von 4. März 2010

Die Stadt Halle hat mit ihrer Zweiwohnungssteuer kein glückliches Händchen. Denn erneut laufen Klagen gegen die Satzung. Drei Studenten wehren sich gegen die Forderungen der Stadt. “Im Kern wird von den Klägern die Anknüpfung der Steuer an das Melderecht angegriffen”, so Stadtsprecherin Ria Steppan gegenüber HalleForum.de auf Nachfrage. Das sieht die Stadt erwartungsgemäß anders. Es reiche im Prinzip aus, wenn eine Person eine Nebenwohnung in Halle hat, um sie zur Zweitwohnungssteuer heranzuziehen, heißt es. “Die Handlungsweise der Stadt wird durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt, das die Anknüpfung an das Melderecht in einer vergleichbaren Satzung nicht beanstandet hat”, so die Stadtsprecherin.

Derzeit müssen in Halle 1250 Personen eine Zweiwohnungssteuer zahlen. 10 Prozent der Netto-Kaltmiete sind dafür fällig. Sollte die Satzung durch die Richter für unwirksam erklärt werden, habe dies laut Stadt nur Bindungswirkung für den Einzelfall. “ Möglicherweise ist dann eine Heilung des Mangels in der Satzung anzustreben, die unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend erfolgen kann”, erläuterte Ria Steppan weiter.