Kommunen können Parkgebühren anheben

Kommunen können Parkgebühren anheben
von 15. März 2023 0 Kommentare

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung eine Verordnung beschlossen, mit der erstmals seit 1992 ein neuer Höchstsatz der innerstädtischen Parkgebühren festgelegt wird.

 

Damit wurde ein Beschluss des Landtages umgesetzt.

Die neue Parkgebührenverordnung sieht vor, dass Kommunen den Höchstsatz von vormals 50 Cent je angefangene halbe Stunde Parkzeit auf einen Euro anheben können.

Diese moderate Anhebung soll dazu beitragen die Kostensteigerungen für Bereitstellung und Bewirtschaftung von Parkraum zu bewältigen, ohne die angestrebte Belebung des innerstädtischen Lebens zu gefährden.

         

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