Der Landtag Sachsen-Anhalt plant am Donnerstag ein geändertes Vergabegesetz zu verabschieden. Die wichtigsten Änderungen sind die Erhöhung der Schwellenwerte, die Einführung des Bestbieterprinzips – nur Unternehmen, die nach der Wertung den Zuschlag erhalten sollen, müssen Erklärungen und Nachweise abgeben – und die Verschärfung der Bestimmungen zur Tariftreue und Mindestlohn.
Dazu erklärt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle: „Wir begrüßen die Einführung des Bestbieterprinzips und die Festsetzung von höheren Schwellenwerten für die Anwendung des Gesetzes, da dies die Vergabe von kleineren Aufträgen wesentlich erleichtert. In der Praxis wird sich das allerdings nicht positiv auswirken, da aufgrund der Corona-Ausnahmeregeln bis Jahresende deutlich einfachere Vergabeverfahren möglich sind. Angesichts der hohen Inflation sollte auch die vorgesehene Zwei-Jahres-Frist zur Überprüfung der Schwellenwerte kürzer ausfallen.“ Kritisch sehe das Handwerk jedoch einige vergabefremde Aspekte, welche in Ausschreibungen aufgerufen werden sollen, auch wenn sie originär keinen fachlichen Bezug zu den Aufträgen haben. Eine mögliche Folge davon sind fehlende Anbieter. „Das Vergabegesetz ist nur dann gelungen, wenn Handwerksfirmen öffentliche Aufträge wieder lukrativer finden“, so Neumann.
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