„Machen Sie mehr aus Ihrem Minijob!“ – Informationsveranstaltung der Bundesagentur für Arbeit

von 7. November 2019

Minijobs, größtenteils von Frauen ausgeübt, sind eine beliebte Beschäftigungsform. Verschiedene Rahmenbedingungen machen diesen als Zuverdienst zum Familieneinkommen oder als Haupterwerb häufig auf den ersten Blick attraktiver als eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Auf der anderen Seite stellen Minijobs, insbesondere für Frauen, nicht zu unterschätzende Risiken dar. Dies gilt vor allem, wenn dieser nicht nur als Wiedereinstieg oder Überbrückung ausgeübt wird, sondern dauerhaft und als Haupterwerb.

Aufgrund des geringen Einkommens von max. 450 EUR und der geringen Sozialversicherungsleistungen befinden sich Minijobbende oftmals in staatlicher oder partnerschaftliche Abhängigkeit. Sie haben keine eigenständige Krankenversicherung, keine Pflegeversicherung, keine Arbeitslosenversicherung, keine oder nur geringe Rentenbeiträge. Bei jahrelangem Minijob sind die Rentenansprüche so gering, dass eine eigenständige finanzielle Versorgung im Alter oftmals nicht möglich ist.

Aber auch schon in jüngeren Jahren ist es riskant, sich auf die Versorgung anderer zu verlassen. Schnell ist durch Trennung oder Scheidung ein existenzsicherndes Einkommen nicht mehr gewährleistet.

Minijobbende können sich zum Thema „Minijob und Umwandlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ informieren und beraten lassen.

Die Veranstaltung der Agentur für Arbeit findet am 08.11.2019 um 9 Uhr im Berufsinformationszentrum statt, zusätzlich wird noch über die Auswirkungen der Digitalisierung informiert.