34,0 Mrd. EUR Arbeitnehmerentgelte 2019

von 30. März 2020

Der Anstieg der Arbeitnehmerentgelte ergab sich hauptsächlich aus den höheren Pro-?Kopf-Entgelten (+3,5%). Neben den Tariferhöhungen trug dazu auch die Anhebung des Mindestlohnes von 8,50 auf 9,19EUR je Stunde zum Jahresanfang 2019 bei. Ebenfalls positiv wirkte sich der Anstieg der Arbeitnehmerzahlen (+0,1%) bei gleichzeitigem Rückgang der marginalen Beschäftigungsverhältnisse (-0,6%) aus.

Betrachtet nach Wirtschaftsbereichen ließ sich für 2019 eine differenzierte Entwicklung feststellen. Mit 23,7Mrd.EUR wurden die meisten Arbeitnehmerentgelte im Dienstleistungsbereich gezahlt. Das entsprach einem Zuwachs von 3,8% gegenüber dem Vorjahr. Über 2/3 aller Arbeitnehmer/-?innen in Sachsen-?Anhalt sind im Dienstleistungsbereich beschäftigt. Die im Produzierenden Gewerbe tätigen Arbeitnehmer/-?innen erhielten insgesamt 9,9Mrd.EUR (+3,1%). Im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei lag das gezahlte Arbeitnehmerentgelt bei 0,5Mrd.EUR. Hier führte der Rückgang der Arbeitnehmer/-?innen zu Einbußen beim Arbeitnehmerentgelt (-0,4%).

Die durchschnittlich je Arbeitnehmer/-in gezahlten Entgelte (Lohnkosten) betrugen in Sachsen-?Anhalt 36888EUR. Sie lagen um 3,5% bzw. 1241EUR über dem Vorjahreswert. Damit fiel der prozentuale Zuwachs in Sachsen-?Anhalt stärker aus als im Bundesdurchschnitt (+3,2%). Die Lohnkosten Sachsen-?Anhalts blieben auch weiterhin unter dem Durchschnittswert für Deutschland und lagen bei 82,0 % des Bundesniveaus.

Das Arbeitnehmerentgelt (Inland) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmern aus den Arbeits-? oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Es setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -?gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeber.

2019 fand in Deutschland – wie in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union – eine umfassende Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) einschließlich der Erwerbstätigenrechnung (ETR) statt. Die revidierten Ergebnisse der nationalen VGR wurden vom Statistischen Bundesamt erstmals am 14.August 2019 mit Angaben für das Bruttoinlandsprodukt (BIP) insgesamt und am 27.August 2019 mit einer detaillierten Gliederung der Bruttowertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen veröffentlicht.

Erste, noch vorläufige Ergebnisse zur Revision 2019 der VGR auf Länderebene wurden mit der Halbjahresrechnung des BIP 2019 am 24.September 2019 vom Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ veröffentlicht. Berechnet wurde das Wirtschaftswachstum der Länder für das 1.Halbjahr 2019 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Am 30.?März 2020 folgen die revidierten Länderergebnisse zum BIP bzw. zur Bruttowertschöpfung sowie zum Arbeitnehmerentgelt und zu den Bruttolöhnen und -?gehältern sowohl für die Berichtsjahre am aktuellen Rand bis 2019, als auch für die Rückrechnungsergebnisse für den Zeitraum bis 1991 zurück. Informationen zur Generalrevision 2019 der regionalen VGR finden Sie auf den Internetseiten des Arbeitskreises https://www.vgrdl.de.

Ausführliche revidierte Ergebnisse zu den Arbeitnehmerentgelten und den Bruttolöhnen und -?gehältern werden in dem Statistischen Bericht „Arbeitnehmerentgelt, Bruttolöhne und -?gehälter nach Wirtschaftsbereichen für die Jahre 1991 bis 2019“ veröffentlicht oder können der Internetseite des Statistischen Landesamtes Sachsen-?Anhalt entnommen werden. Angaben für alle Bundesländer veröffentlicht der Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ in seiner Gemeinschaftsveröffentlichung Reihe 1 Band 2 bzw. auf der Internetseite www.vgrdl.de .