Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt stärkt Bedeutung des Meisterbriefs

von 15. Oktober 2020

Bislang sind Handwerksmeister, zu deren Ausbildung die Planung von Bauvorhaben gehört, gezwungen, die Freigabe durch ein Architektur- oder Ingenieurbüro einzuholen, bevor eine Einreichung bei den prüfenden Stellen erfolgen kann. Das ändert sich nun.

Im Vorfeld der Landtagssitzung hatten Vertreter aus den beiden Handwerkskammern des Landes und dem Baugewerbeverband Sachsen-Anhalt rund 2.000 Unterschriften zur Unterstützung einer Petition für eine Änderung der Bauvorlage an den zuständigen Landtagsausschuss übergeben.

Der Initiator der Petition, Tischler- und Zimmermeister Christian Lellau aus Osterwieck, kommentiert die Gesetzesänderung: „Die Möglichkeit, kleine Bauvorlagen einreichen zu dürfen, schafft Gerechtigkeit und einen echten Mehrwert für Bauwillige. Was in benachbarten Bundesländern seit Jahren gelebte Praxis ist, ist nun auch in Sachsen-Anhalt erlaubt. Zudem würdigt diese Änderung die Ausbildung der Meister im Handwerk. Für mich ist das eine Stärkung meines Meisterbriefes.“