Anträge auf BAB rechtzeitig und vollständig einreichen

Anträge auf BAB rechtzeitig und vollständig einreichen
von 15. Juli 2019
Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben sie mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Bedarf (z.B. für den Lebensunterhalt je nach Art der Unterbringung, Fahrkosten) des Auszubildenden und dessen Einkommen. Das Jahreseinkommen des Ehe- bzw. Lebenspartners (falls vorhanden) und der Eltern wird dabei, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden, gegebenenfalls angerechnet.
Es kann grundsätzlich sowohl die betriebliche, als auch die außerbetriebliche Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf finanziell unterstützt werden.
BAB wird nur auf Antrag gezahlt. Leider werden viele Anträge zu spät oder nicht vollständig eingereicht. Das verzögert die Auszahlung.
Antragsunterlagen erhalten sie bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Auch eine telefonische Anforderung der Unterlagen ist möglich. Hier hilft ein einfacher kostenfreier Anruf für die Antragstellung unter der Servicerufnummer0800 4 5555 00weiter. Neben diesen Möglichkeiten können sie den Antrag einfach über das Internet stellen.
Aufwww.arbeitsagentur.desteht unter „eServices“ ein umfangreiches Online-Angebot zur Verfügung. Ohne Postweg kommen damit die Unterlagen schneller und bequemer zur Agentur für Arbeit. Ein Online-Formularassistent unterstützt das Ausfüllen der einzelnen Felder und gibt Hinweise bei Fehlern.