Arbeitsbelastungen für die Beschäftigten im Handel steigen

von 12. März 2020

„Wir sehen die Notwendigkeit der Sicherstellung einer reibungslosen Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln. Allerdings können wir nicht akzeptieren, dass die Beschäftigten im Handel durch Sonderschichten oder Verlagerung der Arbeitszeiten über Gebühr beansprucht werden. Hier ist eine gesunde Balance einzuhalten“, sagt der Gewerkschafter.

„Alle Veränderungen im Arbeitsablauf sind mit den Betriebsräten abzustimmen. Damit ist sichergestellt, dass die Gesundheit der Beschäftigten im Handel ebenso im Vordergrund steht wie in allen anderen Bereichen des täglichen Lebens“.