Arbeitsbescheinigung bei Arbeitslosigkeit

von 30. November 2017

Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers eine Grundvoraussetzung. Was viele Unternehmen nicht wissen: Die Arbeitsbescheinigung kann auch erstellt werden, wenn die letzte Lohnabrechnung noch offen ist.

Mit dem schnellen Erstellen der Arbeitsbescheinigung tragen Arbeitgeber dazu bei, dass ihren (ehemaligen) Arbeitnehmern das Arbeitslosengeld schnell bewilligt und damit auch rechtzeitig ausgezahlt werden kann. In den meisten Fällen kann die Arbeitsbescheinigung bereits vor dem letzten Tag der Beschäftigung ausgestellt werden, denn in der Bescheinigung sind nur die Monatsvergütungen einzutragen, die am letzten Tag der Beschäftigung bereits abgerechnet sind.

Ein Beispiel:

Ein Mitarbeiter scheidet zum 31. Dezember aus dem Betrieb aus. Die Gehalts- bzw. Lohnabrechnung für den Monat Dezember erfolgt aber erst am 15. Januar. Dann liegt am Tag des Ausscheidens (31.12.) die Gehalts-/Lohnabrechnung für den November vor. Damit ist als letzter abgerechneter Monat in der Arbeitsbescheinigung der Monat November einzutragen. Arbeitgeber müssen daher für das Ausfüllen der Arbeitsbescheinigung nicht auf die Abrechnung des Monats Dezember warten.

stabil, sicher, schnell und zuverlässig

Mit BEA (Bescheinigung elektronisch annehmen) können Arbeitgeber Bescheinigungen für das Arbeitslosengeld elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln. Dies gilt für die Arbeitsbescheinigung, die EU-Arbeitsbescheinigung und die Nebeneinkommensbescheinigung.

Die von Arbeitgebern erstellten Bescheinigungen werden auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft, die Annahme wird quittiert. Die hohe Qualität der Bescheinigungen vermeidet unnötige Rückfragen und verkürzt die Arbeitsprozesse auch bei den Arbeitgebern.
Vorteile für Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber:

Effizienz: Unternehmer vereinfachen ihre Prozesse und ihre Archivierung. Sie brauchen keinen Ausdruck für ihre Arbeitnehmerinnen oder ihren Arbeitnehmer erstellen. Das übernimmt die Agentur für Arbeit für den Arbeitgeber.

Qualität: Die Bescheinigungen weisen eine hohe Qualität auf.

Kostenersparnis: Unternehmer sparen: Porto, Druck, Papier und mindestens 7,10 Euro bzw. 60 % Ihres Aufwandes je Arbeitsbescheinigung und 10,38 Euro je Nebeneinkommensbescheinigung (Quelle: Statistisches Bundesamt, www.arbeitsagentur.de [gt] Unternehmen [gt] BEA).

Rechtssicherheit: Unternehmer erhalten eine Quittung über ihre erfolgreiche Meldung. Sie tragen kein Verlustrisiko, da die Unterlagen direkt an die Agentur für Arbeit übermittelt werden.

Bei Fragen helfen Ihnen die gebührenfreien Servicehotlines:

0800 4 5555 03 (Techn. Support)
0800 4 5555 20 (Allg. Auskünfte)
0800 4 5555 27 (BEA-Support)