Arbeitslosengeld II jetzt auch online beantragen

von 1. Oktober 2020

„Wir gehen den Schritt schon jetzt und nutzen dafür ein Verfahren, welches von den Ländern Hessen und Niedersachsen im Auftrag des Bundes entwickelt und erprobt wurde. Der neue Online-Antrag vereinfacht die Abläufe rund um die Beantragung von Arbeitslosengeld II. Der Papierantrag gehört der Vergangenheit an, wenn dies der Kunde wünscht“, berichtet der Betriebsleiter des Eigenbetriebs für Arbeit – Jobcenter Saalekreis, Dr. Gert Kuhnert.

Zum neuen Verfahren der Antragstellung äußert sich der Betriebsleiter wie folgt:

Der Antragsteller gelangt über den nachfolgenden Link https://www.efa-sk.de/onlineantrag direkt zum Onlineantrag.

Alternativ kann er auch diesen QR-Code nutzen.

Der Antrag ist übersichtlich aufgebaut. Er führt den Nutzer mittels gezielter „Frage-Antwort-Technik“ bequem durch die einzugebenden Felder.

Hilfetexte vermitteln jederzeit leicht verständlich, was an diesem Punkt genau verlangt wird und welche Rechtsvorschriften gelten. Das Ausfüllen des Antrags passiert online. Notwendige Anlagen und Dokumente können eingescannt oder als Handyfoto hochgeladen werden. Der fertige Antrag wird anschließend digital und sicher an Eigenbetrieb für Arbeit übermittelt. Auch für uns verringert sich der Aufwand, denn die Abfrage der zur Antragsbearbeitung notwendigen Informationen und die Plausibilitätsprüfungen erfolgen im Vorfeld.

Unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter haben zukünftig mehr Zeit für das Wesentliche – die Beratung. Nach einem erfolgreichen Probelauf weisen wir bereits seit Mitte September unsere Kunden auf den neuen Service hin. Erfahrungen aus Hessen belegen, dass etwas 20 Prozent der Leistungsbeantragungen über diesen neuen Weg erfolgen und das schon 3 Monate nach der Einführung.