Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – Meldung jetzt elektronisch abgeben

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – Meldung jetzt elektronisch abgeben
von 20. Februar 2019

„Die Ausgleichsabgabe wird fällig, wenn Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote“, erklärt Petra Bratzke Chefin der Hallenser Arbeitsagentur.

Aus diesem Grund haben die Betriebe bis 31. März 2019 die erforderlichen Daten, die für die Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht notwendig sind, der jeweiligen Agentur für Arbeit anzuzeigen.

„Dafür steht Arbeitgebern ab sofort die Software IW-Elan 2018 zur Verfügung“, informiert Bratzke weiter. Das Bearbeitungsprogramm kann auf der Internetseite www.iw-elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Mit IW-Elan kann die Anzeige wie bisher sicher und bequem elektronisch an die Agentur für Arbeit übersandt werden. Der sofortige Eingang verhindert ein Versäumen der Abgabefrist. Lediglich der automatisch ausgedruckte Versandbeleg muss noch unterschrieben und bis 31.03.2019 an die Agentur für Arbeit versandt werden.

„Das Programm bietet zahlreiche Eingabehilfen und Plausibilitätsprüfungen an und berechnet gleichzeitig die Höhe der eventuellen Ausgleichsabgabe. Auch der Datenimport aus der bisherigen Software IW-Elan 2017 ist problemlos möglich“, so Bratzke.

Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer steht der persönliche Ansprechpartner im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Halle zur Verfügung.

Auf elektronischem Weg können Anfragen an die koordinierende Agentur unter Halle.061-OS@arbeitsagentur.de gerichtet werden.

www.arbeitsagentur.de/halle