Bundeskartellamt gibt Fusion frei – Rewe kann Lekkerland erwerben

von 9. Oktober 2019

Allerdings beschränkt die starke Nachfragemacht der großen Mineralölgesellschaften die Handlungs- und Preissetzungsspielräume. Auch für kleine und mittlere Tankstellenbetreiber gibt es hinreichende Ausweichmöglichkeiten, zum Beispiel durch Spartenlieferanten für einzelne Produktgruppen. Die Beschaffungsseite haben wir gerade im Hinblick auf die starke Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel sehr genau abgeklopft. Gegenüber den Herstellern und Lieferanten ist Rewe nach Edeka und neben der Schwarz-Gruppe einer der drei größten Abnehmer für den Lebensmitteleinzel- und -großhandel in Deutschland. Allerdings bleibt der Zuwachs durch Lekkerland mit insgesamt unter 0,5 Prozent gering.“

Die Lekkerland-Gruppe ist ein auf die Belieferung von Tankstellen und Kiosken spezialisierter Großhändler für Tabakwaren, Lebensmittel und ein auf diese Kundengruppen zugeschnittenes Non-Food-Sortiment. Ihr Umsatz betrug 2018 ca. drei Mrd. Euro in Deutschland und fünf Mrd. Euro in Europa. Die Rewe-Gruppe ist eine in den Bereichen Lebensmittelhandel und Touristik tätige Genossenschaft und erzielte 2018 Umsätze von 37 Mrd. Euro in Deutschland und 52 Mrd. Euro in Europa. Nach einer Pilotphase beliefert Rewe seit 2016 Aral-Tankstellen, teilweise im Rahmen des Konzeptes Rewe To Go.

Das in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission fallende Zusammenschlussvorhaben wurde hinsichtlich der betroffenen deutschen Märkte am 8. Juli 2019 auf Antrag der Beteiligten an das Bundeskartellamt verwiesen. Eine entsprechende Teilverweisung erfolgte hinsichtlich der österreichischen Märkte an die Bundeswettbewerbsbehörde. Für andere Länder (insbes. Spanien, Portugal, Benelux) hat die Kommission den Erwerb von Lekkerland durch Rewe bereits am 7. August 2019 frei gegeben.

Das Bundeskartellamt hat bereits mit der Verweisung des Falles an das Amt am 8. Juli Ermittlungen aufgenommen. Über 120 Wettbewerber, Lieferanten und Kunden sind mittels Auskunftsbeschlüssen befragt worden, mit Marktteilnehmern und Verbänden wurden zahlreiche Gespräche geführt, so dass für alle interessierten Kreise viel Raum für Stellungnahmen bestand. Der Zusammenschluss wurde schließlich am 9. September 2019 beim Bundeskartellamt angemeldet.

Bei der Frage der Marktmacht auf der Beschaffungsseite hat das Bundeskartellamt auch berücksichtigt, dass Lekkerland als Großhändler darauf angewiesen ist, ein breites Sortiment anzubieten, aus dem die Kunden eine Auswahl treffen können. Diese Auswahl behalten sich die Tankstellenketten vor. Die Steuerungsmacht darüber, welche Produkte in den Regalen der Tankstellen platziert werden, liegt daher überwiegend bei den Mineralölgesellschaften.

Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie in einem Fallbericht aufder Internetseite.