Die stellvertretende Betriebsleiterin des Eigenbetriebes für Arbeit informiert

von 4. November 2020

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und nochmals auf unseren besonderen Service hinweisen: Für Bürgerinnen und Bürger des Saalekreises, die erstmals Grundsicherungsleistungen beantragen, haben wir seit Anfang Oktober die Möglichkeit der Onlinebeantragung geschaffen. Der Antragsteller gelangt über den nachfolgenden Link https://www.efa-sk.de/onlineantrag direkt zum Antrag.

Notwendige Anlagen und Dokumente können eingescannt oder als Handyfoto hochgeladen werden. Der fertige Antrag wird anschließend digital und sicher an den Eigenbetrieb für Arbeit übermittelt. Bei Fragen können Sie sich gern an unsere Hotline mit der Rufnummer 03461 244-103 wenden.

Für diejenigen Frauen und Männer, die bereits Grundsicherungsleistungen erhalten, ändert sich in Sachen Antragstellung nichts. Sie erhalten auch weiterhin 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungs[-]zeitraums die Antragsunterlagen zugeschickt. Für eine pünktliche Leistungsgewährung ist es wichtig, dass die Formulare vollständig ausgefüllt und schnellstmöglich übermittelt werden.

Bitte nutzen Sie zur Abgabe von Unterlagen auch die Briefkästen an unseren Häusern.

Unsere Kundenberater/innen führen ihre Beratungsgespräche wieder überwiegend telefonisch durch. Dafür werden vorab Termine verschickt. Persönliche Beratungen finden nur auf Einladung statt.

Anfragen nehmen wir auch gern online, mittels Kontaktformular unter https://www.efa-sk.de/web3/ entgegen.

Auch wir versuchen alles zu tun, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Wir danken Ihnen bereits jetzt für das besonnene Verhalten. Gemeinsam werden wir auch diese Herausforderung meistern. Bleiben Sie gesund.

Veränderungen zum aktuell beschriebenen Verfahren werden wir umgehend über die Medien und im Internet veröffentlichen.