Diskussion um Öffnung des Gastgewerbes: „Schutz der Beschäftigten und Gäste muss im Vordergrund stehen“

von 5. Mai 2020

Die Herausforderungen für eine Öffnung der gastgewerblichen Betriebe seien umfangreich. „Für eine Öffnungsstrategie der Gastronomie und Hotels reicht es nicht, sich auf die Hygieneplanung zu beschränken“, so Most. „Hier müssen die Fragen des Personaleinsatzes und der Personalbemessung, der Genehmigung und vor allem der Kontrolle mitgedacht werden.“

Ob und in welchem Umfang bestimmte Maßnahmen zur Hygiene und Arbeitsorganisation umzusetzen sind, ist laut Arbeitsschutzgesetz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung immer orts- und tätigkeitsbezogen zu ermitteln. Für eine Wiedereröffnung von Hotels und Gastronomie[-]betrieben müsse daher eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen, so die NGG. Der zentrale Dreh- und Angelpunkt für die Frage eines angemessenen und hohen Hygienestandards sei die Personaleinsatzplanung und die weitgehende Trennung der Arbeitsbereiche.

„Unter hohem Zeitdruck arbeitende Beschäftigte und zu wenig Personal war für viele Bereiche der Gastronomie schon vor Ausbruch der Corona-Pan[-]demie kennzeichnend“, betont Most. In der Frage einer Wiedereröffnung gastgewerb[-]licher Bereiche unter Corona-Bedingungen wäre Personalknappheit, Multitasking der Beschäfti[-]gten, eine Vermischung der Arbeitsbereiche und hoher Zeitdruck „fatal“ – jedes noch so gut gemeinte Hygienekonzept müsse scheitern.

„Gastgewerbliche Betriebe sollten nur geöffnet werden, wenn der betriebliche Umsetzungs- und Hygieneplan behördlich überprüft worden ist. Dazu gehört auch eine aktuelle Gefährdungsbeur[-]teilung. Ferner muss die betriebliche Praxis kontinuierlich kontrolliert werden“, so Most weiter. Beschäftigte, die in Betrieben arbeiteten, in denen trotzdem weiter gegen Hygieneregeln und Sicherheitsauflagen verstoßen werde , sollten sich an die Gewerkschaft wenden. Gemeinsam such man dann nach möglichen Lösungen und Antworten.

Unabhängig vom politischen Willen einer Wiedereröffnung der gastronomischen Einrichtungen müsse man auch die Sorge vieler Menschen wegen möglicher Infektionen äußerst ernst nehmen. Die zu erwartenden Umsätze dürften nicht zur eingeschränkten Sicherheit von Beschäftigten und Gästen führen.

Darüber hinaus lehnt die Gewerkschaft NGG eine Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden, wie in vielen Diskussionen immer wieder gefordert, weiterhin ab. Längere Arbeitszeiten stünden einem höheren Gesundheitsschutz der Beschäftigten entgegen.