Gaststätten dürfen nicht öffnen – Corona-Patient muss ins Krankenhaus

von 18. März 2020

Es dürfen ab sofort bis zum 19.April 2020

  • keine Veranstaltungen mehr im Stadtgebiet stattfinden,

  • keine Gaststätten mehr für den Publikumsverkehr geöffnet werden,

  • keine Besuche mehr in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Damit wurde die Verordnung die das Land Sachsen-Anhaltam 17.März 2020 beschlossen hat, durch den Oberbürgermeister erweitert.

Auf der Pressekonferenz am Mittwoch gab dieAmtsärztin Dr. Christine Gröger bekannt, das ein 66-Jähriger Corona-Patient ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.

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