Handwerk hält „Mobile-Arbeit-Gesetz“ für nicht praktikabel

von 6. Oktober 2020

Selbst in der innerbetrieblichen Verwaltung, so der Hauptgeschäftsführer weiter, sei mobile Arbeit im Handwerk nur in geringem Ausmaß möglich. Die Arbeiten werden oft durch die Inhaber mit erledigt oder aber erfordern eine enge Abstimmung mit der Produktion.

„Die Gesetzesinitiative ist für mich ein warnendes Beispiel für Überregulierung und Bürokratievermehrung. Sie kann unbeabsichtigte negative Folgen haben: Mehr Arbeitsrechtsstreitigkeiten und noch mehr Schwierigkeiten bei der Unterscheidung zwischen (Schein)selbständigen und Arbeitnehmern“, so Neumann weiter.