Homeoffice in kleinen und mittleren Betrieben kaum umsetzbar

von 19. Januar 2021

In den kleinen und mittleren Betrieben sei eine enge Abstimmung zwischen Verwaltungsangestellten und Facharbeitern erforderlich, die kaum über Telefon oder Bildschirm realisierbar sei. „Es kann nicht sein, dass der Betriebsinhaber gegebenenfalls vor Gericht gezogen werden kann, wenn er den Betriebsablauf innerhalb seines Unternehmens organisieren möchte“, so Neumann weiter.