IHK-Präsidium fordert Umdenken in der Coronapolitik

von 26. Februar 2021

Die dreizehn Unternehmerinnen und Unternehmer kritisieren inkonsistente und unausgewogene Maßnahmen, die dem Verursacherprinzip widersprächen: Pauschale Unternehmensschließungen würden dem nachgewiesenen Infektionsgeschehen und den funktionierenden Hygienekonzepten in den Betrieben nicht gerecht. Das IHK-Präsidium fordert deshalb eine „Beweislastumkehr“: Einschränkungen grundgesetzlich garantierter Freiheitsrechte sollten nur in Kraft bleiben, wenn sie explizit wissenschaftlich und vor allem nachvollziehbar begründet werden. „Eine einseitige Fokussierung auf Inzidenzwerte genügt diesen Anforderungen bei weitem nicht.“ Die IHK werde sich aktiv im Dialog mit der Landesregierung für einen in dieser Weise begründeten Stufenplan mit Öffnungsperspektive einsetzen.

Die Stellungnahme des IHK-Präsidiums im Wortlaut:

„Die Belastungsgrenze weiter Teile der Unternehmerschaft im südlichen Sachsen-Anhalt durch die Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist erreicht oder mancherorts gar überschritten! Massive Schäden sind bereits sichtbar, irreversible Verwerfungen der in über drei Jahrzehnten gewachsenen soliden Wirtschaftsstruktur drohen – mit negativen Folgen auch für das Gesundheitssystem, die Sozialsysteme, das Bildungssystem, kurzum: Unser Gemeinwesen steht auf dem Spiel.

Die Mitglieder des Präsidiums der IHK Halle-Dessau – dreizehn Unternehmerpersönlichkeiten mit ihrem Präsidenten Prof. Dr.-Ing. Steffen Keitel an der Spitze – sind zutiefst besorgt. Sie geben Grundsätzliches zu bedenken und fordern die Politik mit Nachdruck zu einem Umdenken in der ‚Corona-Politik‘ auf:

Beweislastumkehr entspricht dem Freiheits- und Rechtsstaatlichkeitsprinzip!

Nicht die Lockerung oder Aufhebung beschlossener ‚Eindämmungsmaßnahmen‘ bedarf einer Erklärung oder gar Rechtfertigung, vielmehr bedürfen umgekehrt weitere fort-gesetzte Einschränkungen grundgesetzlich garantierter Freiheitsrechte expliziter, wissenschaftlich begründeter und nachvollziehbarer Begründung! Eine einseitige Fokussierung auf Inzidenzwerte genügt diesen Anforderungen bei weitem nicht.

Verursacherprinzip beachten und Verhältnismäßigkeit wahren!

Zudem haben Einschränkungen der Freiheitsrechte dem Verursacherprinzip zu folgen und verhältnismäßig zu sein. Pauschale Schließungen ganzer Branchen mit faktischen Berufs- und Betätigungsverboten genügen diesen Anforderungen nicht im Ansatz, sind doch (laut RKI-Statistik) mehr als 95 Prozent der nachgewiesenen Infektionen auf Geschehnisse außerhalb des Arbeitsplatzes zurückzuführen. Mit anderen Worten: Unternehmen sind keine ‚Infektions-Hotspots‘, im Gegenteil: Die dort entwickelten – und hinlänglich bewährten – Hygienekonzepte sind Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes, werden wachsam kontrolliert und Verstöße konsequent sanktioniert. Ein Abdrängen in die private und nicht kontrollierbare Sphäre ist kontraproduktiv!

Inkonsistente, unausgewogene Maßnahmen gefährden Akzeptanz und Vertrauen!

Wenn Friseursalons öffnen dürfen, Kosmetikstudios jedoch nicht, wenn Gartencenter öffnen dürfen, Floristikfachgeschäfte jedoch nicht, wenn Werkzeug im Einkaufscenter verkauft werden darf, Baumärkte jedoch geschlossen bleiben, wenn Spiel-, Haushalts- oder Miederwaren in Drogerie- oder Großmärkten verkauft werden dürfen, entsprechende Fachgeschäfte jedoch geschlossen bleiben müssen, dann fehlt das Verständnis. Und mit dem fehlenden Verständnis schwinden Akzeptanz und Vertrauen. Das kann niemand wollen, der möchte, dass Eindämmungsmaßnahmen verstanden, akzeptiert und befolgt werden. Nicht als Selbstzweck, sondern um wirksam zu sein.

Kreativität und Beharrungsvermögen der Unternehmerschaft nutzen!

Weite Teile der Unternehmerschaft, gerade in den von den Eindämmungsmaßnahmen unmittelbar und besonders massiv betroffenen Branchen wie Einzelhandel, Hotellerie und Gastronomie, Freizeit-, Tourismus- und Veranstaltungswirtschaft sowie personennahe Dienstleistungen, haben in kürzester Zeit mit viel Kreativität und Beharrungsvermögen

sowie mit hohem persönlichen wie auch Ressourceneinsatz Hygienekonzepte entwickelt und umgesetzt. Diese kreative Kraft und Aktivität monatelang brach liegen zu lassen, kann und sollte sich keine Gesellschaft leisten!

Eigenverantwortung der Unternehmerschaft stärken!

Freiheit und Verantwortung sind zwei Seiten derselben Medaille. Man darf der Unternehmerschaft getrost mehr Eigenverantwortung zutrauen und auch zumuten! Die Sorge um das Wohlergehen der Mitarbeiter –gesundheitlich wie materiell – und das wohlverstandene Eigeninteresse an einem reibungslosen Betriebsablauf zur Aufrechterhaltung von Funktionalität, Stabilität und Wertschöpfung rechtfertigen es nicht nur, sondern legt es unbedingt nahe, viel stärker auf die Eigenverantwortung der Unternehmer-innen und Unternehmer in der Betriebsgemeinschaft mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu setzen als dies derzeit der Fall ist.

Fazit und Kernforderung:

Öffnungsperspektive bieten, Stufenplan erarbeiten!

Im Interesse eines (weiterhin) stabilen Gemein- und Gesundheitswesens sowie einer konstruktiv-harmonischen und fruchtbaren Einheit von Wirtschaft und Gesellschaft

fordern die Mitglieder des Präsidiums der IHK Halle-Dessau die Politik nachdrücklich dazu auf, einen Stufenplan zu erarbeiten, der eine Öffnungsperspektive bietet, indem er aufzeigt, wann wer unter welchen Bedingungen wieder unternehmerisch tätig sein darf.