Informationen zum neuen Sozialschutz-Paket der Bundesregierung

von 27. März 2020

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine anderen vorrangigen Leistungen greifen. Diese Leistung wird vorerst in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 von den Jobcentern gewährt. Es soll niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Krise in existenzielle Not geraten.

Folgende Erleichterungen in der Beantragung treten für den vorgenannten Zeitraum in Kraft:

  1. eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von erheblichem Vermögen,

  2. eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen und

  3. eine Erleichterung bei der Berücksichtigung von Einkommen bei vorläufigen Leistungs[-]bewilligungen.

Bürgerinnen und Bürger des Saalekreises können sich ab sofort an den Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis wenden.

„Wir beraten Interessenten am Telefon. Dafür haben wir zusätzlich eine spezielle Hotline ab 30. März 2020 geschalten. Unter 03461/244-103 werden Fragen beantwortet und das Antragsverfahren besprochen. Anfragen, die uns per Kontaktformular (https://www.efa-sk.de/web/contact.html) oder per Post erreichen, werden zeitnah bearbeitet.

Unser Informationsangebot im Internet unter www.efa-sk.de haben wir der Situation angepasst und tun dies auch weiter“, informiert die stellvertretende Betriebsleiterin des Eigenbetriebes für Arbeit, Anke Gaudig. „Wir bitten darum, in der gegenwärtigen Situation von persönlichen Vorsprachen in unseren Liegenschaften möglichst abzusehen“, ergänzt sie noch.