Inklusion im Erwerbsleben: Keiner darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden

von 3. Dezember 2020

„Den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2020 möchte ich zum Anlass nehmen, um auf diesen Personenkreis als Potenzial für die vielfach gesuchten Fachkräfte hinzuweisen“, so Petra Bratzke, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Halle.

„Manch einer glaubt, dass Menschen mit Behinderungen nur eingeschränkt leistungsfähig oder überhaupt nicht erwerbsfähig seien. Denn auch wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 100 vorliegt, bedeutet dies nicht, dass diese Person zu 100 Prozent im täglichen Leben – und damit auch im Erwerbsleben – eingeschränkt ist“, so Bratzke weiter.

Im Bereich der Agentur für Arbeit Halle wurden in den letzten 11 Monaten rund 7.616 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen gemeldet.

Demgegenüber standen im November 16.870 arbeitslose Menschen, von denen 818 mit einer Behinderung momentan nach einem Arbeitsplatz suchen.

Die Chancen, dennoch eine Fachkraft zu finden, erhöhen Arbeitgeber, wenn sie nicht die hundertprozentig passende Kraft suchen, sondern auch Kompromisse eingehen. Potenzial steckt auch bei Menschen mit Schwerbehinderung. Diese sind im Mittel sogar etwas höher qualifiziert als arbeitslose Menschen ohne Schwerbehinderung. „Man bekommt nicht nur sehr loyale und motivierte Mitarbeiter, darüber hinaus auch Unterstützung und umfangreiche Beratung durch die Agentur für Arbeit Halle, der Arbeitgeberservice unterstützt die Firmen bei Einarbeitungs- oder Umschulungsmaßnahmen“, erläutert Bratzke.

„Wir versuchen selber als Arbeitgeber mit guten Beispiel voran zu gehen und beschäftigen aktuell ca.11,8 % Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderungen in der Agentur für Arbeit Halle“, so Bratzke weiter.

In Zeiten der voranschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt wird dies nur noch viel deutlicher. Die Zeiten, in denen man sich aus einer Vielzahl von Bewerbern die Besten aussuchen konnte, sind schon längst vorbei. Daher gilt es, über alternative Wege der Fachkräftesicherung nachzudenken.

„Besonders kleine und mittelständi[-]sche Unternehmen kennen die staatlichen Fördermöglichkeiten nicht immer oder wissen nicht, wie man Bewerber mit Behinderung anspricht. Selbst Unternehmen, die bereits Beschäftigte mit Behinderung in ihrem Betrieb haben, sind die Unterstützungsmöglichkeiten häufig nicht bekannt“, so Bratzke.

Hierzu berät der gemeinsame Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Halle und des Jobcenter Halle(Saale). Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20 erreichen interessierte Arbeitgeber ihren Arbeitgeber-Service vor Ort. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten zu Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit rund um das Thema Fachkräftesicherung.