Insolvenzantragspflicht: Verschleppung geht zu Last anderer Betriebe

von 21. Dezember 2020

Es dürfe aber nicht aus den Augen verloren werden, dass die Insolvenzantragspflicht andere Betriebe schützt. Wenn immer mehr Betriebe am Markt verbleiben, die faktisch insolvent sind, gehe das zu Last anderer Betriebe. „Uns drohen Dominoeffekte, die eigentlich stabile Unternehmen gefährden können“, so Neumann. Das Handwerk fordert deshalb den Bund auf, so schnell wie möglich die Sonderregeln wieder zurückzufahren.