Juristische Hilfe für Hallenser Handwerker und Reinigungskräfte

Juristische Hilfe für Hallenser Handwerker und Reinigungskräfte
von 26. April 2019

Immer wieder versuchten Unternehmen, den Tariflohn zu unterschreiten. „Doch wenn die Firma im Arbeitgeberverband und der Mitarbeiter in der Gewerkschaft ist, dann ist eine Bezahlung nach Tarif Pflicht“, erklärt Weniger. Viele Termine der Rechtsexperten gingen zudem auf das Konto von rechtswidrigen Kündigungen und fehlerhaften Hartz-IV-Bescheiden, so die IG BAU.

Die Gewerkschaft rät den Beschäftigten, sich bei Problemen nicht einschüchtern zu lassen. „Ein riesiger Teil illegaler Praktiken kommt nicht ans Licht, weil sich Arbeitnehmer aus Angst vor Krach oder Jobverlust nicht trauen“, so Karlheinz Weniger. Doch müsse niemand Missstände ertragen. „Wer in einem Betrieb arbeitet, der es mit Recht und Gesetz nicht so genau nimmt, sollte den Rechtsweg gehen – oder sich gleich nach einer anderen Firma umsehen“, betont Weniger. Angesichts der guten Lage am heimischen Arbeitsmarkt müssten gerade Fachkräfte im Handwerk nicht lange suchen, um einen „sauberen Arbeitgeber“ zu finden.

Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz haben alle Gewerkschaftsmitglieder. Genauere Infos und Termine gibt es im IG BAU-Büro Halle (Telefon: 03 45 – 13 16 63).