Keine Kurzarbeit in Kitas zulassen – Land sollte ausfallende Elternbeiträge voll finanzieren

von 26. März 2020

In einem Schreiben des Oberbürgermeisters vom 25. März 2020 heißt es: „Um den Schaden für die zum Defizitausgleich verpflichtete Stadt Merseburg weitestgehend gering zu halten bitten wir Sie, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen um insbesondere die Personalkosten der Betreuung während der Schließungsphase, unter Aufrechterhaltung der Notbetreuung, zu senken. Dies kann u.a. auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld für das Personal sein“.

Die Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, Eva Gerth, sagte dazu heute in Magdeburg: „Ein solches Vorgehen ist paradox und inakzeptabel. Die Erzieher*innen sollen die Notbetreuung aufrechterhalten und gleichzeitig Kurzarbeitergeld beziehen. Durch ihren Einsatz sichern sie ab, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Sicherheitsbehörden weiter arbeiten können. Vielfach leisten sie dies ohne besondere Schutzmaßnahmen. Dafür sollen sie nun mit Kurzarbeitergeld abgespeist werden.“ Zudem wisse derzeit niemand, wann die Kolleg*innen bei einem eventuellen Quarantänefall sofort wieder zur Verfügung stehen müssten.

Die GEW fordert daher die Landesregierung auf, alle durch ausfallende Elternbeiträge entstehenden Defizite zu übernehmen und damit sicherzustellen, dass die komplette Finanzierung der Kitas gesichert bleibt. „Kurzarbeit könnte dann zumindest kurzfristig vermieden werden“, so Gerth.