Kleine Betriebe nicht von öffentlichen Aufträgen ausschließen

von 19. Oktober 2020

Bei tarifgebundenen Handwerksbetrieben liege das Entgelt in der Regel sogar über dem vom Landeswirtschaftsminister gefordertem Lohnsatz. Aber gerade sehr kleine Betriebe ohne Tarifbindung, welche solche Lohnkosten nicht erwirtschaften können, würden dann bei öffentlichen Aufträgen beeinträchtigt.
„Noch ein Nachweis mehr, den Unternehmen erbringen müssen. Vor lauter Zusatzpapieren kommen die Unternehmer kaum noch zum Schreiben der eigentlichen Angebote“, so Neumann weiter.