Landesvergabegesetz von Bürokratieabbau weit entfernt

Landesvergabegesetz von Bürokratieabbau weit entfernt
von 24. Juli 2019

„Unternehmen betrachten die Ausweitung auf vergabefremde Kriterien als sehr bedenklich und nicht umsetzbar. Die vorliegenden Novellierungsvorschläge gehen an der realen Situation der Wirtschaft Sachsen-Anhalts vorbei. Die geplanten Änderungen sind für viele Unternehmen unattraktiv, weil sie viel komplizierter werden. Die Berücksichtigung vergabefremder Aspekte, wie beispielsweise die Aufnahme weiterer sozialer und umweltbezogener Kriterien verfälscht den Wettbewerb um das wirtschaftlichste und qualitativ hochwertigste Angebot zu Lasten der öffentlichen Haushalte und benachteiligt den Mittelstand. Die Hinterfragung nach der Anzahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse beim Bieter im Zuge der Auftragsvergabe ist höchst bedenklich und wird mit den Unternehmen nicht machbar sein, so die Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes, Frau Dr. Sigrun Trognitz. Weniger Angebote sind die Folge, weil es immer schwieriger wird, die Vergabeziele zu erfüllen. Deshalb fordere der Verband eine Vereinfachung des jetzigen Vergaberechtes. Die Orientierung an EU- und Bundesregelungen wäre vollkommen ausreichend.

Dem Verband geht ein Landesvergabemindestlohn einfach zu weit. Wir haben in Deutschland den bundesweiten Mindestlohn und in vielen Wirtschaftsbranchen, die überhaupt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen könnten, allgemeinverbindliche Tarife. Eine Orientierung der Höhe des Vergabemindestlohnes am öffentlichen Dienst und der hier geltenden Entgeltgruppe E1 Stufe 2 (10,91 €) ist vollkommen zusammenhanglos. Oder geht es einfach um eine Rechtfertigung der Entgelte des öffentlichen Dienstes?

„Wir appellieren an alle Verantwortlichen. Wir haben in Sachsen-Anhalt einen Koalitionsvertrag, der den Bürokratieabbau verankert hat und dieser ist umzusetzen. Wir haben in Deutschland ein Grundgesetz, das Tarifautonomie in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und damit das Recht der Koalitionen, Vereinbarungen mit normativer Wirkung und frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen verankert. Ich plädiere dafür, dass das Land nicht noch einen weiteren Mindestlohn einführt von dem im Koalitionsvertrag keine Rede ist und der die Beteiligung der Unternehmen erschwert,“ so die Geschäftsführerin.

Der Verband hebt hervor, wir haben in Sachsen-Anhalt gut etablierte kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Mitarbeitern bei attraktiven Arbeitsbedingungen bei weitem höhere Entgelte als den Mindestlohn zahlen. Zur Fachkräftesicherung gehen die Unternehmen die unterschiedlichsten Wege. Die Ursache allerdings für ein zu geringes Wirtschaftswachstum liege in der Anzahl der Unternehmen begründet.

Hintergrund: Der AVW vereint in seinen 170 mittelständischen Mitgliedsunternehmen 15.000 Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberverband ist seit 25 Jahren ein flächentariffreier Arbeitgeberverband und ein Netzwerk für alle interessierten Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie unter www.avw-sachsen-anhalt.de