Landesverwaltungsamt genehmigt Sonntagsöffnung u.a. für Lebensmittelgeschäfte

von 19. März 2020

Die Erlaubnis betrifft folgende Ladengeschäfte und ähnliche Einrichtungen

Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Filialen der Deutschen Post AG, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Lebensmittelhandel im Reisegewerbe, Reinigungen und Waschsalons.

In Einkaufszentren und Kaufhäusern ist eine Öffnung nur für die vorgenannten Bereiche erlaubt.

Dabei sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes in jeweils gültiger Fassung zu beachten.

Die Festlegung tritt morgen in Kraft und gilt bereits für das kommende Wochenende. Sie tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.