Möglichkeiten zur Sicherung des Arbeitsplatzes durch eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Möglichkeiten zur Sicherung des Arbeitsplatzes durch eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
von 2. Juli 2018

Während der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt festgestellt wird, ist für die Erteilung der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen die örtliche Agentur für Arbeit zuständig.

Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status” wie schwerbehinderte Menschen. Wie zum Beispiel besonderen Kündigungsschutz, besondere Einstellungs-/Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht, Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung und Betreuung durch spezielle Fachdienste.

Eine Gleichstellung kommt nur für das Erlangen oder Erhalten eines geeigneten Arbeitsplatzes im Sinne von §156 SGBIX in Betracht; also nicht für Personen, die weniger als 18Stunden wöchentlich beschäftigt sind.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Service-Rufnummer 0800 4 5555 00 (der Anruf ist für Sie gebührenfrei). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen gerne Rat und Auskunft.