Neuerungen beim Midijob

Neuerungen beim Midijob
von 11. Juni 2019

Gleitzone neu definiert

Die bisherige Gleitzone zwischen 450,01 und 1.300 Euro heißt künftig Übergangsbereich. Für bis zu 450 Euro Monatseinkommen gilt für Arbeitnehmer die volle Sozialversicherungsbefreiung, sofern man sich von der Rentenversicherung hat befreien lassen. Im Übergangsbereich fallen dann Sozialversicherungsbeiträge an. So steigt die Belastung der Arbeitnehmer gekoppelt an ihren Verdienst langsam an. Erst mit 1.300 Euro pro Monat werden die vollen Beiträge in die Sozialkassen abgeführt. Durch die Anhebung des zulässigen Einkommens profitieren insgesamt ca. 3,5 Millionen Beschäftigte mit einem geringen Einkommen von den niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen. Das sind 1,2 Millionen Beschäftigte mehr als bisher. Den Sozialversicherungen entgehen dadurch 500 Millionen Euro. Arbeitgeber zahlen bei Midijobbern hingegen den vollen Beitrag.

Rentenansprüche angehoben

„Der größte Vorteil dieser Reform jedoch ist, dass Midijobber trotz der Entlastung bei den Beiträgen die gleichen Rentenansprüche erwerben, so als ob sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenkasse einbezahlt hätten“, erklärt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Die Entgeltpunkte für die künftige Rente werden ab sofort auf Basis der tatsächlichen Lohnhöhe erworben. Von dieser Reform profitieren in erster Linie Frauen mit Teilzeitjobs. Sie werden bei den Abgaben entlastet und bekommen dafür die volle Rentenanwartschaft.

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www.lohi.de/steuertipps