Pflicht zur Radonmessung im Kreis Mansfeld-Südharz – Handwerksbetriebe nicht mit Kosten allein lassen

von 18. November 2020

„Das natürlich entstehende Edelgas Radon begleitet die Menschen im Bergbaugebiet Mansfeld-Südharz seit langem. Das Anliegen der Vorschrift, die Bevölkerung vor Gefahren durch Radon zu schützen, ist nachzuvollziehen“, sagt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle. „Wir fordern jedoch, die Betriebe mit möglicherweise entstehenden Zusatzbelastungen nicht allein zu lassen und finanziell zu unterstützen, wenn beispielsweise Baumaßnahmen erforderlich werden.“

Hintergrund:

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hat gemäß Strahlenschutzgesetz große Teile des Kreises Mansfeld-Südharz, u. a. auch die Städte Eisleben und Sangerhausen, zu Radon-Risikogebieten (offiziell: Radonvorsorgegebiete) erklärt.

An einem Arbeitsplatz muss Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft gemessen werden, wenn sich der Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes befindet und das Gebäude in einem der oben benannten Radonvorsorgegebiete steht. (Quelle: https://www.bfs.de/DE/home/home_node.html)