Pro-Kopf-Arbeitszeit betrug 2019 durchschnittlich 1 444 Stunden

von 26. März 2020

Wie das Statistische Landesamt nach neuesten vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ mitteilt, sank das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen, welches die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen am Arbeitsort umfasst, gegenüber 2018 um 7,8 Mill. Stunden auf 1 451,1 Mill. Stunden (-0,5 %). Die Zahl der Erwerbstätigen war ebenfalls rückläufig und nahm im Jahresdurchschnitt 2019 um 1 400 Personen auf 1,005 Mill. Personen (-0,1 %) ab. Damit sank die durchschnittliche Pro-Kopf-Arbeitszeit der Erwerbstätigen um 6 Stunden auf 1 444 Stunden. Das waren 58 Stunden mehr als im Bundesdurchschnitt.

Unterschiedliche Entwicklungen gab es in den einzelnen Wirtschaftsbereichen. Während das Arbeitsvolumen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (-4,5 %), Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen (-2,1 %), Verarbeitendes Gewerbe (-1,4 %) und Handel, Verkehr, Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation (-0,8 %) sank, nahm es in den Bereichen Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit; Private Haushalte (+0,9 %) sowie Baugewerbe (+0,1 %) zu.

Die meisten Arbeitsstunden je Erwerbstätigen wurden im Baugewerbe mit 1 622 Stunden und in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei mit 1 604 Stunden geleistet. Am kürzesten war die durchschnittliche jährliche Pro-Kopf-Arbeitszeit dagegen in den Dienstleistungsbereichen (1 402 Stunden), in denen Teilzeitarbeit und marginale Beschäftigung eine größere Rolle spielen.

Ursachen für die Unterschiede zum Bundesdurchschnitt und zwischen den Wirtschaftsbereichen sind neben verschiedenen tariflichen und individuellen Arbeitszeiten (Vollzeit-, Teilzeit-, marginale Beschäftigung), den unterschiedlichen Beschäftigungsstrukturen (abhängige und selbstständige Erwerbstätigkeit) und Wirtschaftszweigstrukturen auch die Mehr- und Kurzarbeit sowie krankheitsbedingte Ausfallzeiten und die unterschiedliche Zahl der Arbeitstage in den Bundesländern. Die verschiedenen regionalen und strukturellen Pro-Kopf-Arbeitszeiten sind somit kein Maßstab der Intensität und Qualität der verausgabten Arbeitszeit.

Am 29.01.2020 hat der Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR) revidierte, d. h. methodisch überarbeitete Ergebnisse der Erwerbstätigen für die Jahre 1991 bis 2019 sowie für die Arbeitsstunden 2000 bis 2018 vorgelegt. Heute veröffentlicht der AK ETR erstmals Ergebnisse für die Arbeitsstunden 2019, die auf dem Berechnungsstand der Erwerbstätigen und des Arbeitsvolumens des Statistischen Bundesamtes und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom Februar 2020 beruhen.

Mit dieser Revision wurden die Berechnungen zum Teil auf neue oder aktualisierte Datenquellen umgestellt. Weitere Informationen zur Revision finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/etr/generalrevision-2019.

Weitere Informationen und Ergebnisse zum Thema Erwerbstätigkeit können auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt oder auf der Homepage des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ unter www.aketr.de abgerufen wer-den.

Eindeutige Effekte auf die Entwicklung der Arbeitszeit der Erwerbstätigen in Sachsen-Anhalt (z. B. verstärkte Inanspruchnahme von Kurzarbeitsregelungen) infolge der Corona-Pandemie werden sich frühestens im Berichtsjahr 2020 zeigen, da bis Ende Januar 2020 sich das Coronavirus (Sars-CoV-2 / COVID-19) vor allem in der Volksrepublik China noch als lokal begrenzte Epidemie ausbreitete.

     
PP