Spannendes EuGH-Urteil: Arbeitszeitdokumentation wird Pflicht

von 15. Juli 2019

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem kürzlich ergangenen Urteil festgestellt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer aufzeichnen müssen, um die Einhaltung der geltenden Arbeitszeitgesetze zu dokumentieren. Dies ist das Ergebnis der Klage einer spanischen Gewerkschaft gegen die spanische Filiale einer Bank aus Deutschland.

Spanische Gewerkschaften forderten Dokumentation der Arbeitszeiten

Auf den Richtertisch gelangte der Fall, in dem ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber klagte, der in der spanischen Filiale einer deutschen Bank arbeitete. Er forderte, dass der Arbeitgeber zur genauen Dokumentation der Arbeitszeiten verpflichtete werde, da nur so sichergestellt werden könne, dass die europäischen Arbeitszeitvorgaben eingehalten werden. Unterstützung erhielt er von mehreren Gewerkschaften. Die spanischen Richter legten den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor, der die Entscheidung im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens treffen sollte.

EuGH-Urteil: Arbeitszeiterfassung wird Pflicht

Die Richter entschieden zu Gunsten des Arbeitnehmers. Sie stellten fest, dass die Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben nur kontrolliert werden könne, wenn die tägliche Arbeitszeit mit einem System exakt erfasst werde. Die EU-Mitgliedsstaaten sind nun in der Pflicht, diese Entscheidung in nationales Recht umzusetzen und die bestehenden Arbeitszeitvorgaben entsprechend abzuändern. Für die deutschen Arbeitgeber hat dies weitreichende Konsequenzen.

Bislang keine Verpflichtung zur generellen Aufzeichnung

Bisher mussten deutsche Arbeitgeber nur Arbeitszeiten aufzeichnen, die über die vom Gesetzgeber vorgesehenen acht Arbeitsstunden pro Tag hinausgingen. Nur so konnten sie nachweisen, dass die Arbeitnehmer innerhalb eines halben Jahres durchschnittlich pro Tag nicht mehr als acht Stunden gearbeitet haben.

Diese Vorgabe wird nun erweitert um die Pflicht, die gesamte Arbeitszeit exakt aufzuzeichnen. In Betrieben, in denen ohnehin mit einer Stechuhr oder anderen modernen Zeiterfassungssystemen gearbeitet wird, beispielsweise in der Produktion, wird sich durch das EuGH-Urteil kaum etwas ändern. Weitreichende Änderungen ergeben sich jedoch für Arbeitnehmer, die in flexiblen Arbeitszeitmodellen arbeiten. Betroffen sind beispielsweise Modelle wie:

  • Heimarbeit

  • Vertrauensarbeitszeit

  • Funktionszeit

  • Wahlarbeitszeit

  • Jahresarbeitszeit

  • Lebensarbeitszeit

Bei solchen und ähnlichen Arbeitszeitmodellen lässt sich ohne weitere Dokumentation nicht sicherstellen, dass die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden und dass keine unbezahlten Überstunden geleistet werden. Aufgrund des EuGH-Urteils sind die EU-Mitgliedsstaaten nun verpflichtet, Systeme zur Dokumentation einzuführen.