Steppuhn: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben die Solidarität der Gesellschaft verdient

von 15. Oktober 2020

„Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben auch während der Pandemie und somit in Zeiten der Krise einen Anspruch darauf, sich für ihre Interessen mit einem Arbeitskampf einzusetzen. Ein Streik ist nicht nur ein Grundrecht, sondern ein wichtiger Eckpfeiler der Tarifautonomie.

Die Anerkennung der tagtäglichen Arbeit der Beschäftigten, die in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes oft auch systemrelevant sind, darf sich nicht nur in Wertschätzung und Beifall ausdrücken, sondern muss sich auch in Einkommenserhöhungen auszahlen. Das gilt für die Erzieherin genauso wie für den Krankenpfleger, die Mitarbeiterin im Gesundheitsamt und den Sachbearbeiter in der Behörde. Allein von Wertschätzung und Beifall wird man nicht satt, und man kann auch keine Rechnungen und Mieten davon bezahlen.

Hinzuweisen ist auch auf das erklärte Ziel, für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Hierzu gehören unabdingbar auch die verdienten Einkommenserhöhungen.

Daher haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes den Respekt, die Anerkennung die Solidarität der gesamten Gesellschaft, aber auch der Politik verdient. Sie sind es, die den Laden vielfach am Laufen halten.“