Streiks im mitteldeutschen Einzelhandel werden bis zum Samstag ausgeweitet

von 23. September 2021

„Die Streiks zeigen Wirkung. Zwar haben die Häuser geöffnet, doch wenn 10, 20, 30 oder 40 Beschäftigten bei dieser dünnen Personaldecke die Arbeit niederlegen, dann wirkt sich dies unmittelbar auf den Service aus. Theken können nicht mehr ständig befüllt werden und die Beratung muss völlig eingestellt werden“, so ver.di Streikleiter in Zittau, Jens Uhlig.

„In Leipzig wird auch wieder das Aldi-Lager Beucha bestreikt, hier nimmt die Beteiligung kontinuierlich zu“, so Thomas Schneider, ver.di Streikleiter in Nordsachsen.

„Vor dem Kaufland in Gera-Lusan treffen sich Streikende der Kaufländer aus Gera, Pößneck, Altenburg und Zeitz. Die Streikenden akzeptieren die Miniangebote der Arbeitgeber nicht. Dann streiken sie lieber weiter,“ weiß Ronny Streich, Streikleiter in Ostthüringen.

„Nachdem die Arbeitgeber am Dienstag kein neues Angebot in NRW angeboten haben, werden wir die Streiks weiterfortsetzen. Die Streikbereitschaft ist ungebrochen. Die Leistung der Verkäufer*innen muss gewürdigt werden. Klatschen allein reicht nicht“, so ver.di Verhandlungsführer Jörg Lauenroth-Mago.

Am 13. September endete die 4. Verhandlungsrunde für die 280.000 Beschäftigten im Einzel- und Versandhandel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ergebnislos. Am 4. Oktober wird weiterverhandelt.

„Für uns ist klar, es muss zu einer echten Reallohnerhöhung in diesem Jahr kommen und eine 2-Klassen-Gesellschaft wird es mit uns nicht geben“, so ver.di Verhandlungsführer Jörg Lauenroth-Mago.

Im Einzelhandel- und Versandhandel bieten die Arbeitgeber im ersten Jahr bei 2 Nullmonaten 2 % zum 1. August und eine sogenannte Coronaprämie von 150 Euro. Im zweiten Jahr werden im Einzelhandel 1,4 % zum 1.6.22 angeboten. Darüber hinaus soll es die Möglichkeit geben, die Erhöhung vorzuziehen aber bis zu vier Monate auszusetzen.

Die ver.di fordert u.a. eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 4,5 Prozent plus 45 Euro monatlich. Darüber hinaus soll ein rentenfestes Mindestentgelt von 12,50 Euro pro Stunde festgeschrieben werden. Die Tarifverträge sollen für alle gelten und müssen dafür allgemeinverbindlich erklärt werden.