Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für 2017 veröffentlicht

Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für 2017 veröffentlicht
von 19. September 2018

Bei den sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen, d.h. den ambulant betreuten Wohngemeinschaften und den betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen, ist ein deutlicher Zuwachs auf 110 neue Wohnformen (Vorjahr: 85) mit 996 Plätzen (Vorjahr: 758 Plätze) zu verzeichnen.

„Entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ setzt sich damit der Trend zu ambulant betreuten Wohnformen aus dem Vorjahr fort.“, stellt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye fest.

Die Heimaufsicht hat im vergangenen Jahr in den 696 stationären Einrichtungen und 110 ambulanten Wohnformen Sachsen-Anhalts 545 Prüfungen durchgeführt. Davon fanden 454, also 83 Prozent der Prüfungen, unangemeldet statt. 104 der unangemeldeten Prüfungen erfolgten anlassbezogen auf Grund von Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Angehörigen oder von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern. Nach dem Ergebnis der Prüfungen entspricht der Betrieb bei der ganz überwiegenden Anzahl der Einrichtungen den Qualitätsanforderungen in jeder Hinsicht. Bei Einrichtungen, in denen Mängel festgestellt wurden, bestanden diese insbesondere in den Bereichen der Pflege- und Betreuungsqualität und der Hygiene.

Die Träger und Leitungen der stationären Einrichtungen und neuen Wohnformen wurden zur Beseitigung festgestellter Mängel beraten. In den allermeisten Fällen sorgten die Träger sofort nach den Beratungsgesprächen mit der Heimaufsicht für die Beseitigung der Mängel. Durch Nachkontrollen wurde die Mängelbeseitigung überwacht. Nur in Einzelfällen waren zum Schutze der Bewohner weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie z.B. die Anordnung eines Aufnahmestopps, notwendig. Eine Einrichtung musste wegen gravierender Mängel von der Heimaufsicht geschlossen werden.

„Der Fachkräftemangel in den Pflegeberufen ist auch in Sachsen-Anhalt spürbar. Einrichtungsträger berichteten der Heimaufsicht von zunehmenden Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung.“, so der Präsident weiter.

Die Einhaltung der gesetzlichen bzw. der mit den Leistungsträgern vereinbarten Fachkraftquote ist weiterhin ein Schwerpunkt der Prüfungen. Bislang genügte die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen mit landesweit durchschnittlich 53,51 % in der Regel noch der rechtlichen Mindestanforderung von 50 %. Sie wurde im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen mit landesweit durchschnittlich 64,63 % deutlich übertroffen.

Das Landesverwaltungsamt ist für die Durchführung des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG LSA) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zuständig. Es hat dabei insbesondere stationäre Einrichtungen und sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zu überwachen (Heimaufsicht).

Die Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt hat die Ergebnisse ihrer Arbeit in ihrem 11. Tätigkeitsbericht für 2017 zusammengefasst, der im Internetangebot des Landesverwaltungsamtes ab sofort unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de unter dem Stichwort Publikationen auch als Download zur Verfügung steht.