Unternehmerschaft hat noch Fragen zur DSGVO

Unternehmerschaft hat noch Fragen zur DSGVO
von 25. Juli 2019

Dabei konnte Rechtsanwalt Dr. Knut Karnapp von der Leipziger Kanzlei Petersen Hardraht Pruggmayer – Rechtsanwälte und Steuerberater den Teilnehmern vor allem ihre Sorge um Bußgelder nehmen. Ihm zufolge würden die Aufsichtsbehörden diese bei Verstößen nicht sofort verhängen, sondern nach einem abgestuften Verfahren vorgehen. Ein nach wie vor ungelöstes Problem ist die Nutzung von Diensten, bei denen der Server und/oder der Anbieter nicht in Europa zu verorten sind, etwa Cloud-Lösungen. Karnapp zufolge gibt es hier noch keine mit der DSGVO konforme saubere Lösung. Insgesamt steht der Großteil der deutschen Unternehmen der DSGVO jedoch positiv gegenüber und hat die neuen Normen weitgehend oder vollständig umgesetzt, wie aus einer aktuellen Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages hervorgeht. „Allerdings fehlt es besonders den kleinen und mittleren Unternehmen an personellen und finanziellen Ressourcen“, sagt Dr. Ute Jähner, IHK-Geschäftsführerin Recht und Fair Play. Großen Aufwand bereiten etwa die Informationspflichten und das Verarbeitungsverzeichnis. Deshalb verlangt mehr als die Hälfte der Befragten Erleichterungen. Die IHK wird die Ergebnisse der Umfrage als Diskussionsgrundlage nehmen, wenn es darum geht, die DSGVO im Jahr 2020 zu evaluieren und die Position der deutschen Wirtschaft deutlich zu machen.