Vereinfachte Vergaben zur Regel machen

von 21. Dezember 2021

Der Hauptgeschäftsführer schlägt vor, aus der Ausnahme die Regel zu machen. Bisher seien keine Fälle bekannt geworden, dass die vereinfachten Bestimmungen in den letzten Monaten missbraucht wurden. „Das würde gleichzeitig die Entbürokratisierung vorantreiben“, sagt Neumann.

Zur Deckung kurzfristiger Bedarfe sieht beispielsweise eine neue Verordnung die Anhebung der Wertgrenzen für Direktkäufe von Liefer- und Dienstleistungen auf 5.000 Euro sowie von Bauleistungen auf 10.000 Euro vor. Auch bei höheren Auftragswerten von Bau- und Lieferleistungen wurden die seit Mai 2020 geltenden höheren Grenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen verlängert.