Wichtige Hinweise zu Jahresbeginn

von 7. Januar 2019

„Dies wirkt sich in der Folge auf das Arbeitslosengeld II aus. Es ist daher wichtig, dass uns der oder die Betroffene umgehend über die geänderten Bezüge bei der Agentur für Arbeit informiert, um Überzahlungen weitestgehend zu vermeiden.“, informiert Anja Vögele, Abteilungsleiterin Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis.

„Das ist nicht die einzige Veränderung zum Jahresstart, die sich auf die Grundsicherungsleistungen auswirkt. Seit 1. Januar 2019 gilt deutschlandweit ein Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die neben ihrem Lohn ergänzend Arbeitslosengeld II bekommen, das waren im Saalekreis im Dezember 2018 immerhin 2.795 Personen, sind angehalten, ihre erste Lohn[-]bescheinigung für das Jahr 2019 zeitnah an uns zu übermitteln. Auch hier müssen wir schauen, inwieweit sich diese Veränderung auf das Arbeitslosengeld II auswirkt. Wir benötigen vom neuen ArbeitslosengeldI-Bescheid oder dem Lohnzettel jeweils eine Kopie“, ergänzt Vögele noch.