“Wir lassen niemanden allein” – Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

von 23. März 2020

Bundesfinanzminister Olaf Scholz betonte, Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige bräuchten jetzt besondere Unterstützung, da sie von dieser Krise hart getroffen würden. “Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe.” Dabei, so Scholz, handelt es sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. “Es muss also nichts zurückgezahlt werden.”

Keine Solidaritäts-Lücke

“Wir lassen niemanden allein”, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Es dürfe und es werde “keine Solidaritäts-Lücke” geben.

Um Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen. Diese beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.

  • Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.

  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Engpässe können mit den Geldern überbrückt werden

Mit den Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige können akute Liquiditätsengpässe überwunden werden. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die jeweiligen Länder beziehungsweiseKommunen.

Bundesregierung