Worauf Ferienjobber in Halle achten müssen

Worauf Ferienjobber in Halle achten müssen
von 2. Juli 2019

Allein 390 Gastro-Betriebe gibt es in Halle – ein großer Teil von ihnen suche noch Saisonkräfte, schätzt Most.

Die Gewerkschaft rät, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu machen. „Gerade in der Gastronomie kommt es immer wieder vor, dass Chefs auch mal kreativ werden, wenn es um den Lohn geht. Da werden gern mal Überstunden ,geschlabbert‘ oder Löhne mit Naturalien ,bezahlt‘. Deshalb sollten im Vertrag Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn ganz klar geregelt sein“, sagt Most. Der NGG-Geschäftsführer kritisiert hierbei, dass 15- bis 17-Jährige noch immer vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind. „Doch auch Schüler sollten mindestens die überall vorgeschriebenen 9,19 Euro pro Stunde bekommen.“

Ebenfalls wichtig: Riskante Arbeiten, etwa mit Gefahrstoffen, sind für Ferienjobber nach dem Jugendschutzgesetz tabu. Wenn doch einmal etwas passiert, dann greift die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Der Schutz gilt ab dem ersten Arbeitstag und auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. Zudem ist der Ferienjob klar begrenzt – für Schüler auf vier Wochen im Sommer. „Denn am Ende sind die Ferien ja auch zur Erholung da“, so Most.

Jobangebote finden Jugendliche zum Beispiel unter: www.schuelerjobs.de. Wer volljährig ist, kann auch die Online-Börse der Arbeitsagentur nutzen: www.jobboerse.arbeitsagentur.de.